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   BFH, 16.12.1993 - V R 2/92   

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https://dejure.org/1993,13491
BFH, 16.12.1993 - V R 2/92 (https://dejure.org/1993,13491)
BFH, Entscheidung vom 16.12.1993 - V R 2/92 (https://dejure.org/1993,13491)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - V R 2/92 (https://dejure.org/1993,13491)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Folgen der Mitwirkung eines nicht mehr ehrenamtlichen Richters an Verfahren und Entscheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.07.1990 - II R 65/89

    Ausschluß eines Richters kraft Gesetzes, der früher Vorsteher des beklagten FA

    Auszug aus BFH, 16.12.1993 - V R 2/92
    Die vorhandenen tatsächlichen Feststellungen sind nicht verwertbar, weil sie unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters zustande gekommen sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 4. Juli 1990 II R 65/89, BFHE 161, 8, BStBl II 1990, 787, unter 4).
  • FG Düsseldorf, 29.04.2005 - 1 K 5587/01

    Vorsteuerabzug; Unentgeltliche Arbeitnehmerunterbringung;

    Auch wenn die Aufenthaltsdauer der ausländischen Arbeitnehmer in dem Haus des Klägers diejenige einer - dem BFH-Urteil vom 21.07.1994 V R 2/92, BStBl II 1994, 881 zugrunde liegenden - Unterbringung in Hotels oder Gasthöfen überstieg, führt die Beurteilung hier zu dem gleichen Ergebnis.

    Bereits mit dieser - für den dortigen Fall der Arbeitnehmerunterbringung bei Felssicherungsarbeiten angeführten - Begründung hat der BFH in dem Urteil vom 21.07.1994 V R 2/92, BStBl II 1994, 881, eine Zuwendung zu vornehmlich privaten Zwecken verneint (ebenso Beschluss des BFH vom 21.06.2001 V B 32/01, BStBl II 2002, 616).

    Dem entspricht es zusätzlich, dass die C GmbH ihren Arbeitnehmern die Mietaufwendungen für die Zimmernutzung als Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei hätte ersetzen können, wenn diese solche Aufwendungen selbst getragen hätten (vgl. ebenso Urteil des BFH vom 21.07.1994 V R 2/92, BStBl II 1994, 881).

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